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AutorenbildAstrid Doppler

Stell dir vor, es gibt ein Hautkrebs-Screening und keiner geht hin!


Eine Tatsache, die sich nicht leugnen lässt: Hautkrebs ist eine ideale Krebsart für Früherkennungsuntersuchungen. In den meisten Fällen (nicht in allen!) wachsen die Hauttumoren gut sichtbar auf unserer Haut und nicht wie bei anderen Krebsarten, verborgen im Inneren unseres Körpers.


Damit das klappt mit der Früherkennung, müsste man aber auch wirklich hingehen zum sogenannten Hautkrebs-Screening.


Das Hautkrebs-Screening für gesetzlich Versicherte

In der Regel haben gesetzlich Versicherte Anspruch auf ein kostenfreies Hautkrebs- Screening ab 35 Jahren und danach alle zwei Jahre. Einige Krankenkassen haben allerdings Sonderverträge und bieten die Früherkennungsuntersuchung schon für jüngere Menschen an oder mit technischen Extras, über die Regelversorgung hinaus.


Unser Tipp: Bevor du einen Termin zum Hautkrebs-Screening machst, frag bei deiner Krankenkasse genau nach, welche Leistungen übernommen werden.


Nicht alle Praxen führen ein gesetzliches Hautkrebs-Screening durch

Ob deine Praxis ein Hautkrebs-Screening für gesetzlich Versicherte anbietet, erfragst du am besten auch vorab, damit du keine unerwartete (Selbstzahler) Überraschung erlebst. So manche Praxis bietet nur Sceenings mit Videodermatoskopie an, welche außerhalb von Sonderverträgen immer eine Selbstzahler-Leistung ist. Untersuchungen dieser Art zählen auch nicht als "gesetzliches Hautkrebs-Screening", sind aber dennoch sehr gut zur Früherkennung geeignet.


Teilnehmerzahlen auf Sinkflug

"Die Inanspruchnahme des Hautkrebs-Screenings ist seit der Einführung im Jahr 2008 rückläufig." (Breitbart, NVKH 2022)

Wir haben in Deutschland rund 52.620.000 Personen, die einen Anspruch auf ein gesetzliches Hautkrebs-Screening haben, weil sie 35 Jahre oder älter sind. Abgesehen davon, dass es absolut unmöglich wäre, all diesen Menschen alle zwei Jahre einen Termin für die Früherkennungsuntersuchung zu geben , ist eine Teilnehmerrate von nur 13,7% im Jahr 2021 extrem niedrig. (Quelle: Nationale Versorgungskonferenz Hautkrebs 2022, NVKH).


Sicherlich trägt auch die Pandemie eine "Mitschuld" an den niedrigen Teilnehmerzahlen. Jedoch sanken bereits in den Jahren vor Corona die Teilnehmerzahlen.


Bei Hautveränderungen nicht abwarten

Die Erfahrungen der vergangenen Jahre als Patientenvertreterinnen haben uns gezeigt, dass es sehr wichtig ist, nicht abzuwarten, wenn sich eine auffällige Hautstelle entwickelt. Egal, wie jung oder alt man ist! Bitte nicht abwarten, bis man 35 Jahre alt wird und somit alt genug für ein gesetzliches Hautkrebs-Screening wird. Mit einer auffälligen Hautstelle kannst du jederzeit einen Termin zur Abklärung bei dem Hautarzt oder deiner Hautärztin ausmachen. Dies ist dann eine anlassbezogene Untersuchung und kein Hautkrebs-Screening.


Ein Screening mit vielen Schwächen!

Melanom Info Deutschland- MID e.V. steht dem Hautkrebs-Screening in der derzeitigen Form äußerst kritisch gegenüber. Wir wünschen uns dringend Verbesserungen und eine Früherkennungsuntersuchung, die die Sterblichkeit deutlich verringert!

  • Die Untersuchung lässt sich seit ihrer Einführung im Jahr 2008 nicht evaluieren.

  • Ab 35 Jahren ist uns zu spät, denn das lässt die jungen Melanom-Betroffenen komplett außen vor.

  • Die Qualität der Untersuchung schwankt stark, oft werden bestimmte Körperregionen nicht untersucht.

  • Die Zeitabstände sind zu lange mit zwei Jahren und die Untersuchung erfasst somit meist keine schnell wachsenden, besonders aggressiven Melanome.

  • Das Melanom ist der häufigste Tumor junger Frauen - dieser Tatsache wird nicht Rechnung getragen. Da auch Schwangerschaften in diesem Alter häufig sind, sollte das Hautkrebs-Screening in die Routine-Untersuchungen für Schwangere aufgenommen werden.

  • Es erfolgt keine Risikoabschätzung. Menschen mit hohem Risiko sollten öfter und früher zum Screening.

  • Das Screening wird genutzt, um die Nachsorge von Tumorpatienten quer zu finanzieren, weil es für die Ganzkörperuntersuchung der Haut im Rahmen der Nachsorge keine Abrechnungsziffer gibt. Dies verfälscht alle Daten zum Hautkrebs-Screening als nicht anlassbezogene Früherkennungsuntersuchung und macht eine Evaluation unmöglich!

  • Berechtigte werden nicht eingeladen.

  • Es gibt keinen Einsatz moderner Technik, um die Diagnostik zu verbessern (Dermatoskop ist seit April 2020 Bestandteil des gesetzlichen Hautkrebs-Screenings und damit nicht gemeint).

  • Die Dokumentation ist unzureichend.


Quellen:

diverse Vorträge auf der 8. NVKH, nachzusehen hier: https://nvkh.de/neuigkeiten/rueckblick-auf-die-8-nvkh


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